In Nordrheinwestfalen gilt eine Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten seit 2013. Im Dezember 2016 endete die Nachrüstzeit für Bestandsbauten.
Genauer steht es im § 47 Abs. 3 so:

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat die unmittelbare besitzhabende Person sicherzustellen, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Mit unseren Meldern erfüllen wir alle gängigen Anforderungen. Auch Vernetzbarkeit via Kabel oder Funk ist möglich.
Ausgestattet mit 10-Jahres Batterie, Silent-Mode und Demontagesicherung.

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